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Regulierung · Storak Team · · 5 Min. Lesezeit

Die neuen Spielregeln für Gewerbespeicher: Netzentgelte, § 19 StromNEV und was sich 2025 ändert

Erfahren Sie, wie sich die § 19 Netzentgelte ab 2025 ändern und wie Gewerbespeicher bis zu 80 % Netzentgelt sparen können.

Die neuen Spielregeln für Gewerbespeicher: Netzentgelte, § 19 StromNEV und was sich 2025 ändert

Einführung

Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland eine neue „Umlage für besondere Netznutzung" (§ 19 StromNEV), die von 0,643 ct/kWh (bis 2024) auf maximal 1,558 ct/kWh für Verbrauch über 1 Mio kWh/a pro Abnahmestelle steigt. Unternehmen müssen bis spätestens 31. März 2025 ihre Hochlastzeitfenster melden, um günstigere Netzentgeltgruppen zu erhalten.

Was ist atypische Netznutzung?

Unter § 19 Abs. 2 hängt die Höhe der Netzentgelte davon ab, ob die Jahreshöchstlast in definierten Hochlastzeitfenstern liegt oder nicht. Wird sie außerhalb dieser Zeiten registriert, lassen sich erhebliche Einsparungen bis zu 80 % möglich.

Meldung & praktische Umsetzung

Empfehlungen für Speicherprojekte

  1. Nutzung von 15‑Min-Lastprofilen zur Analyse
  2. Identifizierung relevanter Hochlastzeitfenster
  3. Speicher dimensionieren, um Spitzenlastverlagerung zu ermöglichen
  4. § 19-Antrag inklusive Zeitplan und Dokumentation planen
  5. ROI-Berechnung mit und ohne Tarifoptimierung durchführen

Fazit

Die Reform ab 2025 verändert massiv die wirtschaftliche Grundlage von Gewerbespeicherprojekten. Nur durch gezielte Planung und § 19-Nutzung lassen sich Netzentgelte drastisch senken.

https://storak.de/blog/neue-spielregeln-gewerbespeicher-2025