Regulierung · Storak Team · · 5 Min. Lesezeit
Die neuen Spielregeln für Gewerbespeicher: Netzentgelte, § 19 StromNEV und was sich 2025 ändert
Erfahren Sie, wie sich die § 19 Netzentgelte ab 2025 ändern und wie Gewerbespeicher bis zu 80 % Netzentgelt sparen können.

Einführung
Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland eine neue „Umlage für besondere Netznutzung" (§ 19 StromNEV), die von 0,643 ct/kWh (bis 2024) auf maximal 1,558 ct/kWh für Verbrauch über 1 Mio kWh/a pro Abnahmestelle steigt. Unternehmen müssen bis spätestens 31. März 2025 ihre Hochlastzeitfenster melden, um günstigere Netzentgeltgruppen zu erhalten.
Was ist atypische Netznutzung?
Unter § 19 Abs. 2 hängt die Höhe der Netzentgelte davon ab, ob die Jahreshöchstlast in definierten Hochlastzeitfenstern liegt oder nicht. Wird sie außerhalb dieser Zeiten registriert, lassen sich erhebliche Einsparungen bis zu 80 % möglich.
Meldung & praktische Umsetzung
- Unternehmen mit > 1 Mio kWh/a müssen bis zum 31. März 2025 Daten senden, ggf. mit Audit-Nachweis.
- Fehlende Meldung → Rückfall auf höheren Standardtarif.
Empfehlungen für Speicherprojekte
- Nutzung von 15‑Min-Lastprofilen zur Analyse
- Identifizierung relevanter Hochlastzeitfenster
- Speicher dimensionieren, um Spitzenlastverlagerung zu ermöglichen
- § 19-Antrag inklusive Zeitplan und Dokumentation planen
- ROI-Berechnung mit und ohne Tarifoptimierung durchführen
Fazit
Die Reform ab 2025 verändert massiv die wirtschaftliche Grundlage von Gewerbespeicherprojekten. Nur durch gezielte Planung und § 19-Nutzung lassen sich Netzentgelte drastisch senken.
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